Logo des Landgerichts Verden (zur Startseite) Niedersachsen klar Logo

Geschichte

Die Entstehung des Gerichts



In ältesten Zeiten wurden Verwaltung und Gericht in Verden im Auftrag des Landesherrn durch einen Vogt wahrgenommen. Später übte die Stadt die volle Rechtshoheit über ihre Bürger und Einwohner aus, wobei die Rechte des Vogts unberührt blieben. Aus einem von den Mitgliedern des Rats und dem Bürgermeister bestehenden Ratsgericht wurde das Stadtgericht. Berufungsinstanz war das erzbischöfliche Hofgericht in Bremervörde. Während der schwedischen Herrschaft trat an seine Stelle das Hofgericht in Stade. In frühhannoverscher Zeit waren die Justizkanzlei Stade und das Oberappellationsgericht in Celle zuständig. Die damaligen Ämter waren gleichzeitig Verwaltungs- und Gerichtsbezirk. Nach heutigem Verständnis selbständige Gerichte gab es bis dahin nicht, insbesondere keine vergleichbare Institution wie das spätere Landgericht Verden.

Die Revolutionsbewegung von 1848 forderte eine Justizreform nach französischen Ideen, die dann auch ihren Niederschlag in der Landesverfassung fanden. Danach sollten Rechtspflege und Verwaltung getrennt und öffentliche und mündliche Verhandlungen eingeführt werden. Bei der daraufhin ab 1. Oktober 1852 maßgeblichen Justizreform im damaligen Königreich Hannover erhielt Verden zunächst ein sogenanntes Obergericht, das mit dem Amtsgericht am 1. Oktober 1852 seine Tätigkeit aufnahm. Damit gingen alle Sondergerichte wie das Stadtgericht und das Strukturgerichte ein.

Diese Justizreform verwirklichte die Idee der Unabhängigkeit der Rechtsprechung und trennte die Justiz auch organisatorisch von der allgemeinen Verwaltung. Sie führte u. a. auch Mündlichkeit und Öffentlichkeit in Zivilverfahren und Strafsachen ein. Die hannoversche Justizreform installierte daneben das sogenannte Legalitätsprinzip, das bis heute ein tragender Grundsatz des deutschen Strafprozesses ist: Wenn Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen, muss die von den Gerichten getrennte Strafverfolgungsbehörde tätig werden.

Für die Einrichtung "ihres" Obergerichts musste die Stadt Verden einen Kostenbeitrag von 6000 Talern entrichten. Dafür verkaufte sie den sog. Syndikatshof in der Ritterstrasse (jetzt Norderstädtischer Markt 10, rechts neben der Post) und nahm eine Anleihe auf. Das Obergericht Verden übernahm zunächst das Hauptgebäude des Amtshofs an der Stifthofstraße.

Der Verdener Obergerichtsbezirk umfasste damals die Amtsgerichte Verden, Schneverdingen, Achim, Ottersberg, Lilienthal, Osterholz, Rotenburg, Zeven, Lesum und Blumenthal.

Verden war mit der Einrichtung des Obergericht nach mehr als zweihundertjähriger Unterbrechung seit der Säkularisierung des Fürstbistums damit wieder Sitz eines Mittelgerichts.

Nach dem Krieg gegen Frankreich 1870/71 und der Gründung des Deutschen Reichs war die schrittweise Vereinheitlichung des Rechts (Strafrecht, Zivilrecht, einschließlich Handelsrecht u.a.) und des Gerichtswesens im gesamten Reich ein wesentliches Ziel der Politik.

Das 1877 verabschiedete Gesetz über die Gerichtsverfassung, das mit zahlreichen zwischenzeitlichen Änderungen heute noch gilt, sah für die Zivil- und die Strafsachen Amts-, Land- und Oberlandesgerichte in der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit vor. Die Aufgaben der sog. freiwilligen Gerichtsbarkeit gehörten ebenfalls zur Tätigkeit der neuen Gerichte (u. a. Grundbuch-, Handels- und Personenstandsregister).

Im ganzen Deutschen Reich gab es nach 1877 ein großes "Rennen" um die Sitze der neuen Gerichte. Verden hoffte und erwartete natürlich, ein Landgericht zu bekommen.

Wer allerdings vor etwa 130 Jahren in Verden meinte, mit dem etablierten Obergericht sei die Bestimmung des Ortes als Landgerichtssitz ein Selbstgänger, sah sich bald getäuscht. Zuständig dafür war der Preußische Landtag in Berlin, der aus dem Abgeordneten- und dem Herrenhaus bestand. Die wichtigen Vorlagen kamen natürlich aus dem Justizministerium, denen fast – aber nicht immer – zugestimmt wurde. Königlicher Staats- und Justizminister war damals Dr. jur. Leonhardt, "Excellenz zu Berlin". Zu der ebenfalls jetzt offiziell geltenden richterlichen Unabhängigkeit meinte er gelassen: "Von mir aus können die Richter ruhig unabhängig sein, solange ich über Beförderungen zu entscheiden habe."

Hauptkonkurrent für den Landgerichtssitz für diese Gegend war Stade. Im Juni 1877 stellte das Ministerium in Berlin einen Entwurf fertig: Danach sollte Celle der Sitz des Oberlandesgerichts für den hiesigen Bezirk sein, Verden sollte jedoch sein Gericht der Mittelinstanz zugunsten von Stade ersatzlos verlieren.

Verden war empört. Nicht nur Richter, Justizbedienstete und Rechtsanwälte, sondern auch die Kaufmannschaft waren wegen der Wirtschaftskraft, die der Verkehr mit einem größeren Gericht bis heute bedeutet, an der Existenz des Gerichts in Verden sehr interessiert. Nach einer Plenarsitzung von Magistrat und Bürgervorsteherkollegium wurde am 16. August 1877 beschlossen: Bürgermeister Theodor Münchmeyer (nach ihm heißt in Verden eine Straße) und Rechtsanwalt Müller sollten zu bestimmten Mitgliedern des Abgeordnetenhauses in Berlin fahren, bei denen man Wohlwollen für die Stadt Verden vermutete, und dort die Interessen gegen Stade vertreten. Die Reisekosten übernahm die Stadt. Schon vorher hatte der Magistrat in einem Schreiben nach Berlin Verdens Vorzüge und die Nachteile beim Konkurrenten Stade hervorgehoben.

Dieser Lobbyismus hatte Erfolg. Der neue Gesetzesentwurf sah nunmehr Verden unter Wegfall von Stade als Sitz des Landgerichts vor.

Dagegen wehrten sich natürlich die Stader. Nach dem dann getroffenen Kompromiss sollten nunmehr Verden und Stade Sitz eines Landgerichts werden, das sie bis heute sind.

Bei der Entscheidung, ein Landgericht nach Verden zu geben, spielte nach den Begründungen im Gesetzesentwurf von 1877 eine wesentliche Rolle, dass Verden die günstigeren Eisenbahnverbindungen hatte und zentraler in der Mitte seines Bezirks lag. Das sind Gesichtspunkte, die auch heute noch Bedeutung haben.

Es gab noch einen weiteren Mitkonkurrenten um den attraktiven Gerichtssitz: Die Stadt Nienburg. Sie sollte aber ihr Obergericht ersatzlos verlieren.

Verden erhielt nun auch die Schwurgerichtsbarkeit und als kleinen Ausgleich für die "Verluste" gegenüber der älteren Regierungsvorlage zusätzlich das Gebiet der Ämter Uchte und Stolzenau. Im Übrigen umfasste der neue Landgerichtsbezirk die Kreise Verden, Lehe, Osterholz, Hoya, Achim und Rotenburg, die Ämter Ahlden, Fallingbostel, Freudenberg und Sulingen, ferner Stadt und Amt Nienburg.

Der "Kampf" um ein Landgericht für Verden ging allerdings an der großen Masse der damals noch überwiegend bäuerlichen Bevölkerung vorbei. Sie wollte ohnehin "mit Gerichten nichts zu tun haben".

Verden und Stade, beides kleinere Städte, gehörten nunmehr zu den herausgehobenen Justizzentren in der preußischen Monarchie, die größer als die jetzige Bundesrepublik Deutschland war.

Beförderungen in der Justiz waren fast zwingend mit einem Umzug verbunden. So bemühten sich die Richter von allein um Versetzungen, oft quer durch das ganze Land. Sie erwarben nur selten Grund und Boden vor Ort, meist auch mangels ausreichender Finanzen. Ihr Gehalt war zwar überdurchschnittlich, aber reich konnte man dabei bei oft vielen Kindern nicht werden. Die Konsequenz war, dass die Richterschaft regelmäßig beim preußischen Dreiklassenwahlrecht, das vom Grundbesitz abhing, zur politisch einflusslosen Gruppe 3 gehörte.

Durch den indirekt abgenötigten Umzug wurden Kenntnisse und Fertigkeiten der Beamten und Richter erhöht, die sich unter anderen Bedingungen einarbeiten mussten. Sie sollten aber auch ihre Erfahrungen aus anderen Gegenden Preußens an ihrem neuen Arbeitsplatz einbringen. Das fördert die einheitliche Verwaltungspraxis im ganzen Land. Man wollte auch verhindern, dass sich zwischen Staatsdienern und Bevölkerung zu enge Beziehungen bildeten, die leicht Interessenkollisionen hervorrufen konnten. Das umso mehr, als gesellschaftlicher Verkehr unter den Richtern und ihren Familien auch in Verden üblich und erwünscht war.

In den vergangenen 120 Jahren haben eine kaum noch zu überschauende Zahl von Richterinnen und Richtern am Landgericht Verden und seinen dazugehörigen Amtsgerichten amtiert. Besonders starke Personalveränderungen gab es verständlicherweise nach den beiden Weltkriegen 1918 und 1945, auch wegen der Kriegsheimkehrer, und der Flüchtlinge und Vertriebenen aus den Ostgebieten.

Nach dem 2. Weltkrieg wurde das Landgericht Verden zunächst mit nur einer Strafkammer am 3. Juli 1945 wiedereröffnet. 1954 waren in ihm einschließlich des Präsidenten und Vizepräsidenten 20 Richterinnen und Richter tätig, heute sind es 34.

In einem Verfahren wegen "Gewährung von Straffreiheit" beschloss das Landgericht Verden am 18. Februar 1956, dass ein gegen den früheren General von Seydlitz-Kurzbach ergangenes Urteil vom 26. April 1944 aufgehoben wurde. In diesem Urteil war General von Seydlitz, der nach seiner Entlassung aus russischer Gefangenschaft in Verden am Burgberg gewohnt hatte, in Abwesenheit durch das Reichsgericht in Dresden zum Tode verurteilt worden. Der Verurteilung lag zu Grunde, dass er sich nach seiner Gefangennahme am 31. Januar 1943 in Stalingrad als kommandierender General des LI.Armeekorps im Verband der 6. Armee von Generalfeldmarschall Paulus in russischer Kriegsgefangenschaft als Präsident des Bundes Deutscher Offiziere und als Vizepräsident des Nationalkomitees "Freies Deutschland" betätigt hatte, was als "Verrat an Deutschland" galt und mit dem Tode bestraft wurde. Gegenüber Generalfeldmarschall Paulus hatte von Seydlitz wiederholt auf den von Hitler verbotenen Ausbruch aus dem Kessel von Stalingrad gedrängt.

In dem die Aufhebung des Todesurteils feststellenden Beschluss ging das Landgericht Verden davon aus, dass von Seydlitz "zumindest" überwiegend aus Gegnerschaft zum Nationalsozialismus gehandelt habe.

Trotzdem verurteilte die sowjetische Staatsgewalt von Seydlitz wegen seiner Tätigkeit als deutscher Militärführer zum Tode. Das Urteil wurde nicht vollstreckt. Er blieb jedoch in Haft und saß viele Jahre ohne Außenkontakt in einer Einzelzelle. Als er schließlich aus sowjetischer Gefangenschaft nach Verden entlassen wurde, war er durch die lange Gefangenschaft körperlich und geistig deutlich geprägt.

In den 70‘iger Jahren verlor das Landgericht Verden seine Zuständigkeit als Berufungsgericht gegen Urteile der Amtsgerichte in Familiensachen.

Justizgeschichte machte das Landgericht 1976 mit einem Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht zur Frage der Vereinbarkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe mit dem Grundgesetz.

In jüngster Zeit gab es im Zusammenhang mit der jüngsten Reform des Zivilprozesses Bestrebungen, auch die weitere Zuständigkeit des Landgerichts als Berufungs- und Beschwerdegericht in Zivilsachen bei Entscheidungen der Amtsgerichte zu Gunsten des Oberlandesgerichts zu beseitigen.

Das Landgericht Verden, das in den letzten Jahren in erheblichem Umfang insbesondere durch Einführung der EDV modernisiert und umstrukturiert wurde, kann mit dem Beginn als Obergericht auf eine 150jährige Existenz zurückblicken. Es hat in der Vergangenheit seine vielfältigen Aufgaben erfüllt und ist für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ausgangspunkt für weitere Aufgaben in der niedersächsischen Justiz gewesen. Ob es in Zukunft als Mittelgericht fortbestehen kann, wird davon abhängen, welchen Lauf die weitere Reform der Justiz nehmen wird.

Fotografie des Landgerichts Verden aus dem Jahr 1901, handkoloriert   Bildrechte: Landgericht Verden

"Königliches Landgericht Verden" - Handkolorierte Fotografie von 1901

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln